Lehrlingsmediation nach §15 BaG

Ein Arbeitgeber oder eine Arbeitgeberin hat die Möglichkeit ein Lehrverhältnis ohne eines schwerwiegenden Grundes aufzulösen. Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin ist verpflichtet, sich dabei an Fristen zu halten und im Rahmen einer Mediation abzuklären, ob oder wie das Lehrverhältnis beendet werden kann oder weitergeführt werden soll.


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