Die Scheidungsmediation ist ein Weg sich einvernehmlich voneinander zu trennen. Sie bietet Paaren die Möglichkeit mit Unterstützung eines Unparteiischen die Zufriedenheit beider Parteien im Fokus zu halten. Sie unterliegt dem Mediationsgesetz und darf ausschließlich von Mediatoren oder Mediatorinnen abgehalten werden, die in die Liste der Mediatorinnen beim Bundesministerium f. Justiz eingetragen sind.
Im Vergleich zu einem Rechtsstreit ist eine Mediation die wohl kostengünstigere Variante. Ein weiterer positiver Aspekt ist der, dass Paaren die Möglichkeit gegeben wird, zum Großteil selbst darüber zu bestimmen und zu regeln wie nach der Trennung mit Vermögen, Kinderbetreuung und Ehegattenunterhalt umgegangen wird.
Anstelle von Rosenkrieg ist Mediation die beste Alternative dazu, auch seine psychische und emotionale Gesundheit weniger zu belasten.
Im Rahmen einer Scheidungsmediation werden unteranderem Themen geklärt wie: Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Besuchszeiten, Aufteilung des Hausrates und des Vermögens;
Eine Information die für Sie wichtig sein könnte!
Das Bundesministerium bietet bei Mediationen in Familienangelegenheiten eine finanzielle Förderung zur Unterstützung an.
Ob und wie hoch die Förderung ist, hängt unteranderem vom gemeinsamen Familieneinkommen ab. Ebenso ob der Mediator oder Mediatorin die dafür notwendige Ausbildung und Erfahrung hat, in Familienstreitigkeiten zu unterstützen.
Gerne können Sie mich diebezgl. kontaktieren.